Irrtum im Strafrecht bei einem deskriptiven Tatbestandsmerkmal

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Irrt der Täter bei der Unterordnung unter ein deskriptives Tatbestandsmerkmal (Subsumtionsirrtum), so ist dieser Irrtum unbeachtlich, da die richtige Subsumtion nicht Aufgabe des Täters ist. (Irrtumslehre im Strafrecht)