Irrtum im Strafrecht bei einem deskriptiven Tatbestandsmerkmal
Aus Jura Base Camp
Irrt der Täter bei der Unterordnung unter ein deskriptives Tatbestandsmerkmal (Subsumtionsirrtum), so ist dieser Irrtum unbeachtlich, da die richtige Subsumtion nicht Aufgabe des Täters ist. (Irrtumslehre im Strafrecht)