Irrtum im Strafrecht bei einem deskriptiven Tatbestandsmerkmal: Unterschied zwischen den Versionen

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Irrt der [[Täter]] bei der Unterordnung unter ein [[deskriptives Tatbestandsmerkmal]] (Subsumtionsirrtum), so ist dieser [[Irrtum]] unbeachtlich, da die richtige [[Subsumtion]] nicht Aufgabe des Täters ist. ([[Irrtumslehre im Strafrecht]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:39 Uhr

Irrt der Täter bei der Unterordnung unter ein deskriptives Tatbestandsmerkmal (Subsumtionsirrtum), so ist dieser Irrtum unbeachtlich, da die richtige Subsumtion nicht Aufgabe des Täters ist. (Irrtumslehre im Strafrecht)