Leistung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens in Erfüllung einer bestehenden oder vermeintlich bestehenden Verbindlichkeit. Es handelt sich…“)
 
K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens in Erfüllung einer bestehenden oder vermeintlich bestehenden Verbindlichkeit. Es handelt sich um einen Begriff aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB. ([[Bereicherungsrecht]])
+
Jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens in [[Erfüllung]] einer bestehenden oder vermeintlich bestehenden Verbindlichkeit. Es handelt sich um einen Begriff aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB. ([[Bereicherungsrecht]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:41 Uhr

Jede bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens in Erfüllung einer bestehenden oder vermeintlich bestehenden Verbindlichkeit. Es handelt sich um einen Begriff aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB. (Bereicherungsrecht)