Mittäterschaft
Aus Jura Base Camp
ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken Mehrerer mit Täterwillen nach dem Prinzip der Arbeitsteilung, wobei sich jeder Tatbeteiligte den Tatbeitrag des anderen als eigenen zurechnen lassen will, § 25 Abs. 2 StGB. (Täterschaft und Teilnahme)