Prüf den Prof

Aus Jura Base Camp
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Erarbeiten Sie sich ein eigenes Profil von guter Lehre, damit Sie erkennen können, ob die Ursachen für das Nichtverstehen des gelehrten Stoffes bei Ihnen oder doch eher bei Ihrem Prof zu suchen sind. Was zeichnet einen guten Professor aus? – Was haben didaktisch exzellente Lehrende eigentlich, was die anderen nicht haben? – Und was machen sie, was die Anderen nicht machen? Hier eine „kleine“ Auswahl zum bildhaften Nachsinnen:

1. Sie richten ihre Studenten auf, wenn diese erfahren, wie kompliziert die neue Jura-Welt ist. 2. Sie spornen sie an, wenn sie kurz vor der Erkenntnis eines Gesetzes stehen. 3. Sie bestärken sie, nicht mehr alles zu kritisieren, sondern manches auch anzuerkennen. 4. Sie trösten sie, wenn sie mal bei der Subsumtion scheitern und finden sich öfter in ihrer Lernsituation wieder. 5. Sie koppeln Neues an Altes und Abstraktes an Konkretes. 6. Sie stellen Kompliziertes einfach dar und denken nicht, Jura könne man nicht einfach lehren. 7. Sie wissen, dass jede Theorie den Fall braucht und jeder Fall die Theorie. 8. Sie sind nicht ignorant genug, um zu lehren, dass die Juristerei auch ein Handwerk ist. 9. Sie bereiten ihnen immer öfter das Vergnügen, das der Geist dem Körper verschafft, wenn er etwas begreift. 10. Sie reflektieren bewusst, kritisch und ständig über die Optimierung der Zugänge zu den juristischen Bildungsinhalten. 11. Sie offenbaren nicht nur, was sie tun und was sie nicht tun, sondern auch, warum sie es tun oder nicht tun und wie sie es bestmöglich tun. 12. Sie sind mit ihrem juristischen Fach emotional, passioniert und begeistert verbunden. 13. Sie verfügen über ein weites Repertoire an Lehr- und Lernmethoden, die sie ständig variieren. 14. Sie wissen, dass, wer gut lehren will, etwas vom Lernen verstehen muss, dass Didaktik die Lehre vom Lehren „und“ Lernen ist. 15. Sie sind versiert in Planung, Durchführung und Analyse einer juristischen Lehreinheit. 16. Sie beherrschen die Inszenierung einer Lehrstunde durch eine strukturierte Abfolge auch in der Weise, dass immer erst die Grundlagen für die späteren komplexen Vorgänge gelegt werden. 17. Sie wissen, wie ihre Studenten das lernen können, was sie lehren. 18. Es sind „ihre“ Studenten und nicht „die“ Studenten. 19. Sie entwickeln eine persönliche, „emotionale“ Beziehung zu ihren Gegenüber. 20. Sie betrachten ihre Lehre nicht nur als etwas Nützliches, sondern auch als etwas Sinnvolles, sowohl für sich als auch für die Adressaten ihrer Lehrkunst. 21. Sie sind sich darüber im Klaren, dass die juristische Didaktik die Lernenden im Zustand der Unmündigkeit antrifft. Ihre Didaktik verändert diesen Zustand aber nicht beliebig, sonder zielorientiert an der Mündigkeit. 22. Sie konstruieren ihre Lehre als den Prozess der juristischen Emanzipation, d.h. der Befreiung jedes Einzelnen zu sich selbst als juristisch Lernendem. 23. Sie bilden aus und bilden, sie verbinden immer juristische Theorie mit juristischer Praxis. 24. Sie demonstrieren nicht nur juristisches Wissen, sondern zeigen auch die Methoden der Anwendung des Wissens für die Klausuren. 25. Sie offenbaren die juristischen Systeme hinter dem Wissen. Sie sehen das Kleine im Großen der Juristerei und das Große im Kleinen. 26. Sie wissen, dass der Satz: „Entweder man hat’s oder man hat’s nicht“ nur für den Humor sowie für soziale und persönliche Merkmale des Dozenten zutrifft, nicht aber für die Kompetenz gilt, juristische Lehrveranstaltungen optimal zu planen, durchzuführen und zu schließen. 27. Die „Pathologie“ des Lehrens und ihre didaktischen Therapiemöglichkeiten sind ihnen immer präsent. Träges Wissen wird vergessen, lebhaftes Wissen bleibt haften. 28. Sie vermitteln ihre Inhalte mehr studenten-orientiert als stoff-orientiert. Sie zeigen ihren Lernenden, dass auch sie die Verantwortung für den Lehrerfolg tragen. Deshalb enthält ihre Lehreinheit immer Hinweise für Aktivitäten, die die Studenten selbst durchführen müssen. 29. Sie beherrschen die alten wie die neuen Medien und setzen sie lernförderlich, nicht lernschädlich ein. 30. Sie wissen, dass die Aktivitäten der Studenten wesentlich wichtiger sind für den Lernerfolg als ihre eigenen Aktivitäten. 31. Ihre Lehre ist nur anfangs dozenten-zentriert, wird aber mehr und mehr studentenzentriert. 32. Sie zeigen Verständnis für die allmähliche juristische Entfaltung ihrer Lernenden im Verlauf des Studiums und ermöglichen so ein adäquates Lehren und Lernen. 33. Sie geben häufig Rückmeldungen an die Lernenden über deren Lernfortschritte und erbitten Rückmeldungen über ihre eigene Lehre. 34. Sie verfügen über interpersonelle Fähigkeiten wie Offenheit, Freundlichkeit, Zugänglichkeit, Ermutigung und ... Verfügbarkeit. Sie haben Zeit für ihre Studenten. 35. Sie erstellen faire Leistungskontrollen und beraten fair und lehrreich.

Mit einem Satz: Sie beherrschen die „Kunst des juristischen Lehrens“.