Putativnotwehr

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(lat.: putativus = vermeintlich) Irrige Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr, entweder im Hinblick auf einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff oder im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung. Der Täter handelt rechtswidrig, jedoch unterliegt er einem Erlaubnistatbestandsirrtum gem. § 16 StGB analog. (Irrtumslehre im Strafrecht)