Rechtsbindungswille: Unterschied zwischen den Versionen

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ist der Wille, eine Willenserklärung so abzugeben, dass man an den Inhalt und die daraus resultierende Rechtsfolge gebunden sein will. ([[Willenserklärung]] [[Invitatio ad offerendum]])
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ist der Wille, eine Willenserklärung so abzugeben, dass man an den Inhalt und die daraus resultierende [[Rechtsfolge]] gebunden sein will. ([[Willenserklärung]] [[Invitatio ad offerendum]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:46 Uhr

ist der Wille, eine Willenserklärung so abzugeben, dass man an den Inhalt und die daraus resultierende Rechtsfolge gebunden sein will. (Willenserklärung Invitatio ad offerendum)