Rechtsdogmatik

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ist die wissenschaftliche Behandlung und Darstellung des geltenden Rechts. (gr.: dogma: Verordnung, Lehrsatz). Das juristische Dogma ist die von einer (Rechts-) Gemeinschaft formulierte und offiziell proklamierte (Rechts-)Grund-lage. Das geltende Recht umfasst dabei nicht nur die Gesetze mit Geltungsanspruch, also die Gesetzestexte, sondern auch deren Konkretisierung in der Anwendung durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Das geltende Recht zu kennen und zu verstehen ist die Aufgabe der Rechtsdogmatik. Dies „kennen und verstehen“ umfasst sowohl den Anspruch, das gesamte Recht in einem in sich widerspruchsfreien systematischen Zusammenhang zu ordnen und darin zu halten Rechtsordnung, als auch das vom geltenden Recht für den Anwendungsfall Gewollte zu verstehen und verstehbar zu machen.