Unverzüglich
Aus Jura Base Camp
Zivilrechtlicher Begriff, der legal definiert ist: Ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB
Zivilrechtlicher Begriff, der legal definiert ist: Ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB