Ursächlichkeit
Aus Jura Base Camp
Ursächlich für einen Erfolg ist im Strafrecht jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der konkret eingetretene Erfolg entfiele (Äquivalenztheorie). Im BGB gilt hingegen die (Adäquanztheorie). (Kausalität im BGB Kausalität im StGB)