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ist die Begleichung einer Forderung durch Geld. Rechtsfolge ist gem. § 362 Abs. 1 BGB, dass die Forderung erlischt, wenn der richtige Schuldner an den richtigen Gläubiger die Geldleistung vollständig bewirkt hat. ([[Erlöschen]])
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ist die Begleichung einer [[Forderung]] durch Geld. [[Rechtsfolge]] ist gem. § 362 Abs. 1 BGB, dass die Forderung erlischt, wenn der richtige [[Schuldner]] an den richtigen [[Gläubiger]] die Geldleistung vollständig bewirkt hat. ([[Erlöschen]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:59 Uhr

ist die Begleichung einer Forderung durch Geld. Rechtsfolge ist gem. § 362 Abs. 1 BGB, dass die Forderung erlischt, wenn der richtige Schuldner an den richtigen Gläubiger die Geldleistung vollständig bewirkt hat. (Erlöschen)