Miteigentum
Aus Jura Base Camp
Das Eigentum als rechtliche Gewalt an einer Sache gehört mehreren Personen zu bestimmten Bruchteilen, § 1008 ff. BGB.
Das Eigentum als rechtliche Gewalt an einer Sache gehört mehreren Personen zu bestimmten Bruchteilen, § 1008 ff. BGB.