Entschuldigungsgründe: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie die [[Rechtswidrigkeit im StGB]] durch [[Rechtfertigungsgründe]], so kann die [[Schuld]] durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen [[Täter]] ausgeschlossen sein. ([[Entschuldigender Notstand]] [[Notwehrexzess]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:31 Uhr

Wie die Rechtswidrigkeit im StGB durch Rechtfertigungsgründe, so kann die Schuld durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen Täter ausgeschlossen sein. (Entschuldigender Notstand Notwehrexzess)