Entschuldigungsgründe: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Jura Base Camp
Marc (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Wie die Rechtswidrigkeit im StGB durch Rechtfertigungsgründe, so kann die Schuld durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (Die LinkTitles-Erweiterung hat automatisch Links zu anderen Seiten hinzugefügt (<a rel="nofollow" class="external free" href="https://github.com/bovender/LinkTitles">https://github.com/bovender/LinkTitles</a>).) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Wie die [[Rechtswidrigkeit im StGB]] durch [[Rechtfertigungsgründe]], so kann die [[Schuld]] durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen Täter ausgeschlossen sein. ([[Entschuldigender Notstand]] [[Notwehrexzess]]) | + | Wie die [[Rechtswidrigkeit im StGB]] durch [[Rechtfertigungsgründe]], so kann die [[Schuld]] durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen [[Täter]] ausgeschlossen sein. ([[Entschuldigender Notstand]] [[Notwehrexzess]]) |
Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:31 Uhr
Wie die Rechtswidrigkeit im StGB durch Rechtfertigungsgründe, so kann die Schuld durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen Täter ausgeschlossen sein. (Entschuldigender Notstand Notwehrexzess)