Jura studieren

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(lat.: studere, eifrig betreiben) heißt, die Fähigkeit zu erlernen, im Privatrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht rechtmäßiges Tun oder Nichttun von rechtswidrigem Tun oder Nichttun zu scheiden. (Rechtsgebiete im Grundstudium) “Ich studiere Jura“ heißt also, ich erlerne die Kunstfertigkeit, strafbar oder nicht strafbar, anspruchsbejahend oder anspruchsverneinend, verwaltungsgemäß oder verwaltungswidrig unterscheiden zu können. Jura ist eine faszinierende Wissenschaft. Die Kunstfertigkeit des Juristen besteht darin, die unzähligen denkbaren und undenkbaren rechtlich relevanten Situationen (der Jurist nennt sie Lebenssachverhalte, Geschichten, gebildet aus Tun oder Nichttun) mit der großen, aber überschaubaren Zahl von Gesetzen aus Privatrecht, Strafrecht oder öffentlichem Recht unter Zuhilfenahme einer Handvoll juristischer Methoden (juristische Arbeitstechnik oder juristisches Handwerkszeug) in Einklang zu bringen. Probleme mit den Gesetzen entstehen immer dann, wenn einzelne Menschen oder Zusammenschlüsse von Menschen sich eigensüchtig nicht an die Gesetze halten, wenn jemand die Gültigkeit eines Gesetzes bestreitet oder Streit darüber entsteht, wie ein abstraktes Gesetz in einem konkreten Fall zu interpretieren ist (der Jurist nennt das „auslegen“).

Hört sich gar nicht so schwer an? Ist es aber! Denn dazu muss man erstens die Gesetze in Entstehung, Inhalt und Aufbau kennen (Wissen haben), zweitens mit ihnen umzugehen wissen, drittens die notwendigen Methoden beherrschen lernen, mit denen man die „Fälle“ mit den „Gesetzen“ zur Deckung bringen kann (Gutachten Subsumtion) und viertens Verständnis für die systematischen Zusammenhänge entwickeln.

Dies alles wird das Einsatzgebiet des Jurastudenten für die nächsten Jahre sein. Zum Trost: Man wächst in das Jurastudium ganz allmählich hinein, wenn man es vom Anfang an ernst nimmt.

Um Jura zu studieren, muss man: eine juristische Hochschule besuchen, durch geistige Arbeit juristisches Wissen auf einem bestimmte Gebiet (StGB, BGB, GG) aufnehmen und geistig verarbeiten und juristische Professoren und ihre Lehrbücher eingehend „beobachten“, sich mit ihren Inhalten aus Wort und Schrift gründlich beschäftigen und sich damit wissenschaftlich auseinandersetzen.

All das müssen Sie ab jetzt tun! Dann werden Sie juristischen Studienerfolg haben. Ein solcher Erfolg beruht auf drei Säulen:

Säule 1: Auf den Grundlagen: Fakten: Gesetzeskunde, juristischer Lernstoff, Paragraphen kennen Kompetenzen: Beherrschung der Methoden, Paragraphen zu finden, auszulegen und auf Sachverhalte anzuwenden Systemverständnis: Instinkte für Zusammenhänge zwischen Fakten und Kompetenzen

Säule 2: Auf den Eigenschaften: Intelligenz Disziplin Motivationsbereitschaft Fleiß

Säule 3: Auf den Lernregeln: Lernen braucht Zeit (je länger und je intensiver, desto besser). Lernen braucht Training am Fall. (Erst am Normalfall, dann erst am Exoten) Lernen braucht Netzverknüpfungen (je mehr Netzverknüpfungen, desto leichter speicherbar). Lernen braucht die Feed-back-Schleife: wiederholen, üben, sich selbst überprüfen, besser werden.