Kaufvertrag

Aus Jura Base Camp
Wechseln zu: Navigation, Suche

ist ein gegenseitiger Vertrag mit dem Ziel des entgeltlichen Eigentums- oder Inhaberwechsels (Veräußerung) von Sachen und Rechten. Er kommt zustande durch wirksames Angebot und wirksame Annahme bei gleichzeitiger inhaltlicher und zeitlicher Deckungsgleichheit, § 433 BGB.