Pflichtverletzung
Aus Jura Base Camp
ist der zentrale Begriff der Leistungsstörungen. Sie ist jede Verletzung eines Anspruchs aus einem Schuldverhältnis (Primäranspruch) und führt regelmäßig zur Entstehung eines Anspruchs auf Schadenersatz (Sekundäranspruch). Hauptanwendungsfall ist § 280 BGB. (Leistungsstörungen)