(lat.: Plural von ius, das Recht) ist der lateinische Ausdruck für ➞ Rechtswissenschaft. Im 17. Jh. wurde „iura“ in der Wendung „Jura studieren“ in deutsche Texte übernommen. Dies geschah deshalb im Plural, weil man zweierlei „Rechte“ studierte: das Römische Recht, das ius romanum, und das kirchliche Recht, das ius canonicum. Jus + Jus gibt eben Jura! Die Rechtsbegriffe und Rechtsinstitute, mit denen der Student im „Jura“-Studium vertraut gemacht wird, sind die momentanen Denk-Endpunkte einer jahrhundertelangen Jura-Traditionskette, die von Generationen von Juristen gefertigt wurde. Allerdings muss man Jura mehr als bisher auch als Handwerk und den Juristen als einen klassischen Handwerksberuf begreifen. (➞ Eignung zum Jurastudium ➞ Jura studieren ➞ Jurastudent)