beschreibt die unbestreitbare Tatsache, dass gelernte juristische Inhalte bei dem Versuch des Wiedererinnerns entweder fehlerhaft, unvollständig oder aber gar nicht mehr reproduziert werden können. Der Hauptverlust fällt auf den Zeitraum unmittelbar nach der Informationsaufnahme. Im Verlaufe von maximal zwei Tagen wird nur noch ein Fünftel behalten. (➞ Gedächtnis) Einzige wirksame Gegenmittel im permanenten Kampf gegen das Vergessen sind:

Nur das, was man ständig wiederholt, mit Bäumen der Erkenntnis fest verankert und in juristischer Gesellschaft verknüpft, wird nicht vergessen. (➞ Lernen des juristischen Lernens)