Sind vor Beeinträchtigungen deliktisch geschützt gem. § 823 Abs. 1 BGB als „sonstige Rechte“, soweit nicht schon ausdrücklich aufgezählt. Es sind gegen jedermann wirkende Rechte in Gestalt von Persönlichkeitsrechten (Leben, Körper, Freiheit, Namen) und Herrschaftsrechten (Eigentum, Urheberrecht, Patentrecht). Diese Rechte sind darüber hinaus durch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gem. §§ 12, 1004, 1065, 1227 BGB geschützt.