Der Bundeskanzler ist der Chef der Bundesregierung der BRD.

Die wesentlichen Zuständigkeiten des Bundeskanzlers sind folgende:

 

Zum Wahlverfahren des Bundeskanzlers nach Art. 63 GG: 

Ist der Gewählte nur mit einfacher Mehrheit gewählt, so hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten:

Der Bundespräsident hat 7 Tage Bedenkzeit, welche Entscheidung er trifft. Diese steht in seinem politischen Ermessen. Hier ist eine der wenigen Stellen im Grundgesetz, wo der Bundespräsident eigene Entscheidungskompetenzen hat. Gemäß Art. 58 S. 2 GG ist nämlich weder die eine noch die andere Entscheidung gegenzeichnungspflichtig. 

Das Amt des Bundeskanzlers endigt: