Hier ist der jeweils unabhängig voneinander gesetzte Tatbeitrag eines jeden Täters schon für sich allein nach der ➞ Äquivalenztheorie eine nicht hinweg denkbare Bedingung. (➞ Kausalität im StGB)
Hier ist der jeweils unabhängig voneinander gesetzte Tatbeitrag eines jeden Täters schon für sich allein nach der ➞ Äquivalenztheorie eine nicht hinweg denkbare Bedingung. (➞ Kausalität im StGB)