setzt im Tatbestand einer Strafnorm den Eintritt eines von der Tathandlung gedanklich abgrenzbaren Erfolges in der Außenwelt voraus, der kausal (➞ Kausalität) mit ihr verknüpft ist: Handlung – Kausalität – Erfolg. (➞ Deliktsarten)
setzt im Tatbestand einer Strafnorm den Eintritt eines von der Tathandlung gedanklich abgrenzbaren Erfolges in der Außenwelt voraus, der kausal (➞ Kausalität) mit ihr verknüpft ist: Handlung – Kausalität – Erfolg. (➞ Deliktsarten)