Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD. Hierin sind die staatliche Grundordnung und vor allem die Grundrechte des Bürgers, Staatsform und die Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsorgane festgelegt.

In Art. 1 Abs. 2 GG bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten. Als unantastbarer Wert und Zentrum des Wertesystems unserer Verfassung wird in Art. 1 Abs. 1 GG die Menschenwürde geschützt, die wesentliches Kriterium ist bei Auslegung und Interpretation der Grundrechte sowie der Prinzipien unserer Verfassung.