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Jura

(lat.: Plural von ius, das Recht) ist der lateinische Ausdruck für Rechtswissenschaft. Im 17. Jh. wurde „iura“ in der Wendung „Jura studieren“ in deutsche Texte übernommen. Dies geschah deshalb im Plural, weil man zweierlei „Rechte“ studierte: das Römische Recht, das ius romanum, und das kirchliche Recht, das ius canonicum. Jus + Jus gibt eben Jura! Die Rechtsbegriffe und Rechtsinstitute, mit denen der Student im „Jura“-Studium vertraut gemacht wird, sind die momentanen Denk-Endpunkte einer jahrhundertelangen Jura-Traditionskette, die von Generationen von Juristen gefertigt wurde. Allerdings muss man Jura mehr als bisher auch als Handwerk und den Juristen als einen klassischen Handwerksberuf begreifen. ( Eignung zum Jurastudium Jura studieren Jurastudent)

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