sieht die Handlung in einem willensgetragenen menschlichen Verhalten nur als Verursachung (blind) ohne zweckgerichtete finale Lenkung. Der ➞ Vorsatz ist folglich nicht im Tatbestand, sondern erst bei der ➞ Schuld zu prüfen. (➞ Handlung ➞ Finale Handlungslehre)