ist ein sozialethischer Begriff und bestimmt den Inhalt von Pflichten und deren Ausübung aus einem → Schuldverhältnis (§ 242 StGB) und die → Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen. Er unterliegt den jeweiligen allgemein anerkannten gesellschaftlichen Anschauungen, ist also kein feststehender Begriff und orientiert sich an der Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen anderer, an Redlichkeit und Loyalität sowie an den Grundrechten des Grundgesetzes (→ Drittwirkung von Grundrechten in privatrechtlichen Rechtsbeziehungen).

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