Examen: Unterschied zwischen den Versionen

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Alter studentische Erfahrungssatz: Gelernt wird, was geprüft wird. Folglich müssen wir jetzt einmal die Prüfungsanforderungen anpeilen. Das Jurastudium vom Ende her denken! Deshalb stelle ich Ihnen jetzt einmal die gesamten Prüfungsfächer vor, die sich auf Grund- und Hauptstudium aufteilen, nicht um Sie zu schocken, sondern Ihnen die Augen zu öffnen für die gesamte vor Ihnen liegende Wegstrecke. Man ist als Studienanfänger noch nicht in der Lage, den Examensstoff nach inhaltlichen Kriterien zu ordnen. Das will ich für Sie tun und habe dazu sechs Kategorien gebildet. Lesen Sie sie sich in Ruhe durch, auch wenn es noch ferne Zukunftsmusik zu sein scheint.
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Alter studentische Erfahrungssatz: Gelernt wird, was geprüft wird. Folglich müssen wir jetzt einmal die Prüfungsanforderungen anpeilen. Das [[Jurastudium]] vom Ende her denken! Deshalb stelle ich Ihnen jetzt einmal die gesamten Prüfungsfächer vor, die sich auf Grund- und Hauptstudium aufteilen, nicht um Sie zu schocken, sondern Ihnen die Augen zu öffnen für die gesamte vor Ihnen liegende Wegstrecke. Man ist als Studienanfänger noch nicht in der Lage, den Examensstoff nach inhaltlichen Kriterien zu ordnen. Das will ich für Sie tun und habe dazu sechs Kategorien gebildet. Lesen Sie sie sich in Ruhe durch, auch wenn es noch ferne Zukunftsmusik zu sein scheint.
  
 
1.  Kategorie: Zivilrecht
 
1.  Kategorie: Zivilrecht
 
Allgemeiner Teil BGB (von Grund auf)
 
Allgemeiner Teil BGB (von Grund auf)
Schuldrecht Allgemeiner  Teil (von Grund auf)
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[[Schuldrecht]] Allgemeiner  Teil (von Grund auf)
 
Schuldrecht Besonderer Teil
 
Schuldrecht Besonderer Teil
 
Typische Verträge (von Grund auf)
 
Typische Verträge (von Grund auf)
 
Gesetzliche Schuldverhältnisse (von Grund auf)
 
Gesetzliche Schuldverhältnisse (von Grund auf)
Sachenrecht
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[[Sachenrecht]]
Bewegliche Sachen (Mobiliarrecht) (von Grund auf)
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Bewegliche [[Sachen]] (Mobiliarrecht) (von Grund auf)
 
Unbewegliche Sachen (Immobiliarrecht) (mit Einschränkungen)
 
Unbewegliche Sachen (Immobiliarrecht) (mit Einschränkungen)
Familienrecht (mit Einschränkungen)
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[[Familienrecht]] (mit Einschränkungen)
Erbrecht (mit Einschränkungen)
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[[Erbrecht]] (mit Einschränkungen)
 
HGB (Überblick)
 
HGB (Überblick)
 
Personengesellschaften (Überblick)
 
Personengesellschaften (Überblick)
GmbH-Recht (Überblick)
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GmbH-[[Recht]] (Überblick)
 
Arbeitsrecht (mit Einschränkungen)
 
Arbeitsrecht (mit Einschränkungen)
Internationales Privatrecht (mit Einschränkungen)
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Internationales [[Privatrecht]] (mit Einschränkungen)
 
Zivilprozessrecht (Überblick)
 
Zivilprozessrecht (Überblick)
 
Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick)
 
Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick)
  
2. Kategorie: Strafrecht
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2. Kategorie: [[Strafrecht]]
 
Allgemeiner Teil StGB (ohne Rechtsfolgenrecht): (von Grund auf)
 
Allgemeiner Teil StGB (ohne Rechtsfolgenrecht): (von Grund auf)
 
Besonderer Teil StGB (von Grund auf)
 
Besonderer Teil StGB (von Grund auf)
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Vermögensdelikte
 
Vermögensdelikte
 
Urkundsdelikte
 
Urkundsdelikte
Strafprozessrecht (Überblick)
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[[Strafprozessrecht]] (Überblick)
  
3. Kategorie: Öffentliches Recht
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3. Kategorie: [[Öffentliches Recht]]
Staatsrecht
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[[Staatsrecht]]
Grundrechte (von Grund auf)
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[[Grundrechte]] (von Grund auf)
 
Staatsorganisationsrecht (von Grund auf)
 
Staatsorganisationsrecht (von Grund auf)
 
Allgemeine Staatslehre (mit Einschränkungen)
 
Allgemeine Staatslehre (mit Einschränkungen)
Allgemeines Verwaltungsrecht (von Grund auf)
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Allgemeines [[Verwaltungsrecht]] (von Grund auf)
 
Staatshaftungsrecht (Überblick)
 
Staatshaftungsrecht (Überblick)
 
Verwaltungsverfahrensrecht (mit Einschränkungen)
 
Verwaltungsverfahrensrecht (mit Einschränkungen)
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Verwaltungsprozessrecht
 
Verwaltungsprozessrecht
  
4.  Kategorie: Europarecht
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4.  Kategorie: [[Europarecht]]
 
Europäisches Organisationsrecht
 
Europäisches Organisationsrecht
 
Materielles Europarecht
 
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5. Kategorie: Grundlagenfächer
 
5. Kategorie: Grundlagenfächer
 
Zu den Pflichtfächern gehören ihre jeweiligen Bezüge zu folgenden Grundlagenfächern:  
 
Zu den Pflichtfächern gehören ihre jeweiligen Bezüge zu folgenden Grundlagenfächern:  
Rechtsgeschichte,  
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Rechtsphilosophie,  
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Rechtssoziologie,  
 
Rechtssoziologie,  
 
Methodenlehre,  
 
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6. Kategorie: Grundlagen für das Alles (Grundlagen heißt hier nicht Grundlagenfächer, sondern Sockelfächer, Basis, Fundament)
 
6. Kategorie: Grundlagen für das Alles (Grundlagen heißt hier nicht Grundlagenfächer, sondern Sockelfächer, Basis, Fundament)
Verständnis der Rechtsordnung
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Verständnis der [[Rechtsordnung]]
Kenntnis der Rechtsdogmatik
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Kenntnis der [[Rechtsdogmatik]]
 
Argumentationstechnik
 
Argumentationstechnik
 
Transferfähigkeit
 
Transferfähigkeit
Wissenschaftliches Arbeiten
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[[Wissenschaftliches Arbeiten]]
 
Juristisches Denken und Arbeiten
 
Juristisches Denken und Arbeiten
 
Gutachtentechnik
 
Gutachtentechnik
 
Subsumtionstechnik
 
Subsumtionstechnik
 
Auslegungsmethoden
 
Auslegungsmethoden
Lernen des juristischen Lernens
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[[Lernen des juristischen Lernens]]
  
 
Ich weiß: Es muss eine Menge beherrscht werden! – Folgerung? – Es hilft nur eine exzellente Planung Ihres Studiums, ein systematisches, diszipliniertes Lernen im ständigen Ist-Soll-Vergleich und eine begleitende Rentabilitätsprüfung von Einsatz und Erfolg. Und das von Anfang an.  
 
Ich weiß: Es muss eine Menge beherrscht werden! – Folgerung? – Es hilft nur eine exzellente Planung Ihres Studiums, ein systematisches, diszipliniertes Lernen im ständigen Ist-Soll-Vergleich und eine begleitende Rentabilitätsprüfung von Einsatz und Erfolg. Und das von Anfang an.  
  
 
Basis müssen für Sie aber unbedingt diese Grundlagen der Kategorie 6 sein, darauf erst aufbauend die drei klassischen Säulen der Fakultätskultur: BGB, StGB und ÖR und darauf aufbauend dann Europarecht und die Grundlagenfächer. Grundlagenfächer müssten zum Selbstverständnis der Fakultäten werden, auch um die andrängenden Fachhochschulen abzuwehren, wenn man das denn überhaupt wollen sollte. ([[Rechtsgebiete]])
 
Basis müssen für Sie aber unbedingt diese Grundlagen der Kategorie 6 sein, darauf erst aufbauend die drei klassischen Säulen der Fakultätskultur: BGB, StGB und ÖR und darauf aufbauend dann Europarecht und die Grundlagenfächer. Grundlagenfächer müssten zum Selbstverständnis der Fakultäten werden, auch um die andrängenden Fachhochschulen abzuwehren, wenn man das denn überhaupt wollen sollte. ([[Rechtsgebiete]])

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 19:32 Uhr

Alter studentische Erfahrungssatz: Gelernt wird, was geprüft wird. Folglich müssen wir jetzt einmal die Prüfungsanforderungen anpeilen. Das Jurastudium vom Ende her denken! Deshalb stelle ich Ihnen jetzt einmal die gesamten Prüfungsfächer vor, die sich auf Grund- und Hauptstudium aufteilen, nicht um Sie zu schocken, sondern Ihnen die Augen zu öffnen für die gesamte vor Ihnen liegende Wegstrecke. Man ist als Studienanfänger noch nicht in der Lage, den Examensstoff nach inhaltlichen Kriterien zu ordnen. Das will ich für Sie tun und habe dazu sechs Kategorien gebildet. Lesen Sie sie sich in Ruhe durch, auch wenn es noch ferne Zukunftsmusik zu sein scheint.

1. Kategorie: Zivilrecht Allgemeiner Teil BGB (von Grund auf) Schuldrecht Allgemeiner Teil (von Grund auf) Schuldrecht Besonderer Teil Typische Verträge (von Grund auf) Gesetzliche Schuldverhältnisse (von Grund auf) Sachenrecht Bewegliche Sachen (Mobiliarrecht) (von Grund auf) Unbewegliche Sachen (Immobiliarrecht) (mit Einschränkungen) Familienrecht (mit Einschränkungen) Erbrecht (mit Einschränkungen) HGB (Überblick) Personengesellschaften (Überblick) GmbH-Recht (Überblick) Arbeitsrecht (mit Einschränkungen) Internationales Privatrecht (mit Einschränkungen) Zivilprozessrecht (Überblick) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick)

2. Kategorie: Strafrecht Allgemeiner Teil StGB (ohne Rechtsfolgenrecht): (von Grund auf) Besonderer Teil StGB (von Grund auf) Straftaten gegen die Person und andere Nichtvermögensdelikte Vermögensdelikte Urkundsdelikte Strafprozessrecht (Überblick)

3. Kategorie: Öffentliches Recht Staatsrecht Grundrechte (von Grund auf) Staatsorganisationsrecht (von Grund auf) Allgemeine Staatslehre (mit Einschränkungen) Allgemeines Verwaltungsrecht (von Grund auf) Staatshaftungsrecht (Überblick) Verwaltungsverfahrensrecht (mit Einschränkungen) Verwaltungsvollstreckungsrecht (Überblick) Polizeirecht Baurecht Kommunalrecht Verwaltungsprozessrecht

4. Kategorie: Europarecht Europäisches Organisationsrecht Materielles Europarecht

5. Kategorie: Grundlagenfächer Zu den Pflichtfächern gehören ihre jeweiligen Bezüge zu folgenden Grundlagenfächern: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Methodenlehre, Rechtsvergleichung.

6. Kategorie: Grundlagen für das Alles (Grundlagen heißt hier nicht Grundlagenfächer, sondern Sockelfächer, Basis, Fundament) Verständnis der Rechtsordnung Kenntnis der Rechtsdogmatik Argumentationstechnik Transferfähigkeit Wissenschaftliches Arbeiten Juristisches Denken und Arbeiten Gutachtentechnik Subsumtionstechnik Auslegungsmethoden Lernen des juristischen Lernens

Ich weiß: Es muss eine Menge beherrscht werden! – Folgerung? – Es hilft nur eine exzellente Planung Ihres Studiums, ein systematisches, diszipliniertes Lernen im ständigen Ist-Soll-Vergleich und eine begleitende Rentabilitätsprüfung von Einsatz und Erfolg. Und das von Anfang an.

Basis müssen für Sie aber unbedingt diese Grundlagen der Kategorie 6 sein, darauf erst aufbauend die drei klassischen Säulen der Fakultätskultur: BGB, StGB und ÖR und darauf aufbauend dann Europarecht und die Grundlagenfächer. Grundlagenfächer müssten zum Selbstverständnis der Fakultäten werden, auch um die andrängenden Fachhochschulen abzuwehren, wenn man das denn überhaupt wollen sollte. (Rechtsgebiete)