Lernen des juristischen Lernens

Aus Jura Base Camp
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Juristisches Lernen will gelernt sein! Sie können vieles ändern im Erlernen des Lernens – die Tatsache des Lernens selbst nicht! Die größte Idee des Studiums lässt sich immer auf sechs Buchstaben reduzieren: L.e.r.n.e.n! Der Examensstoff ist vorgegeben, unabänderbar; änderbar ist aber die Optimierung von Fleiß, Disziplin und des auf Ordnung und Regelmäßigkeit bedachten Lern-Verhaltens. Das größte Talent für Jura sitzt im Areal der Sekundärtugenden: Fleiß und Disziplin. (Eignung zum Jurastudium) „Juristisches Lernen“ muss jurafachgerecht erfolgen. Es muss also an die Besonderheiten des gesetzlichen Lernstoffes und an die methodischen Anwendungen ebenso angepasst sein wie an die juristischen Formen der Prüfung in konkreten Leistungsnachweisen.

Viele Studenten vergeuden zu viel Energie auf Lernvorgänge, die keinen juristischen Lernerfolg bringen. Es ist für einen Jurastudenten eine Frage der reinen Lernökonomie, sich möglichst schnell differenzierte und juristisch spezifische Lernfähigkeiten und -techniken zuzulegen, um sich in knapper Zeit durch möglichst vielen Stoff hindurchzuarbeiten. Die Effizierung, d.h. die Verbesserung Ihrer Wirkkraft, und die Ökono-misierung, d.h. die rationelle Verwendung Ihrer Kräfte, müssen die Wegmarken für dieses „Survival-Training“ setzen. Das richtige Lernen ist das Ziel beim Lernen des juristischen Lernens. Das Lernen von Jura, d.h. die Anhäufung juristischer Erkenntnisse, bedeutet die Haupttätigkeit des studentischen Alltags. Dazu muss man das Metalernen, das Lernen des juristischen Lernens lernen. Es ist die Vorstufe des eigentlichen Lernens von Jura und umfasst alle Ihre Verhaltensänderungen, die durch Selbst- und Fremderfahrungen im Umgang mit der Juristerei zustande kommen und einen nachhaltigen Lernerfolg bei Ihnen sicherstellen. Leider hat das Gehirn keine Löschtaste. Eine möglicherweise schlechte Verhaltensweise aus der Schule werden Sie nur wieder los, wenn Sie sie im Gedächtnis mit einer neuen, besseren überschreiben. In der Schule genügte es häufig, einen Tag vor einer Klausur punktuell zu lernen. Ein solches Lernen reicht in der Hochschule nicht mehr aus. Hier baut alles linear aufeinander auf. Und dann alles auf einmal im Examen: ohne Abschichtungen oder Abwahlmöglichkeiten. Vom ersten Semester an ist man in der Examensvorbereitung. Ihr schulisches Lernverhalten hin zum hochschulkonformen Lernen können Sie überschreibend ändern, Ihre Professoren, die Vorlesungen, die Curricula, die Lehrbücher und die Klausuren nicht! Sie müssen versuchen, speziell für den Erwerb juristischen Wissens erwünschte Lern-Verhaltensweisen zu stiften, alte Schul-Lern-Verhaltensweisen für das juristische Lernen zu verbessern (schülerhafter Lernstil ist unreifer Lernstil) und falsche, unerwünschte Lern-Gewohnhei-ten, die dem juristischen Lernen im Weg stehen könnten, abzubauen. Es wird heute viel psychologisiert über die Individualität des Lernens, die unterschiedlichen Lerntypen, die persönliche Lernatmosphäre und lernheimelige Umgebung, die spezielle Lernverfassung – alles schön und gut. Aber: Bei aller Liebe zu Eigenarten des Einzelwesens „Student“, gibt es drei Meta-Regeln, denen jeder juristische Lernprozess unterliegt:

Regel 1: Gehirngerechtes juristisches Lernen Juristischer Lernerfolg tritt erst dann ein, wenn das juristische Wissen im Langzeitgedächtnis verankert ist. Das Vergessen ist leider der Regelfall. Was Sie behalten wollen, müssen Sie besonders sichern. Entscheidend hierfür sind: Wiederholen, das Gehirn ist kein Scanner Vernetzen des Neuen mit dem Alten um Zentralbegriffe assoziatives Lernen Überblicke vor Einzelwissen schaffen Systematisierung Normalfälle vor Exoten speichern Baumdiagramme im Gedächtnis einstellen Zu jedem Problem einen exemplarischen Fall vom Kurzzeitgedächtnis ins Langzeitgedächtnis überführen Prüfungsprogramme, also Schemata, einbauen Auf Anschlussfähigkeiten des juristischen Stoffes achten

Regel 2: Typgerechtes juristisches Lernen Jeder Student ist eine andere Persönlichkeit und damit ein anderer Lerntyp. Individuellen Lerneingangskanal testen und wählen: Hören, Sehen, Tun Fragen: „Was hält mich vom Lernen ab?“ Störquellen abstellen Chaotischen Arbeitsplatz vermeiden Ideale Lernzeit herausfinden. Bin ich „Lerche“ oder „Nachtigall“? Spezielle Tagesziele suchen, setzen und kontrollieren Bildtyp? Malen Sie systematisierende Baumdiagramme Spieltyp? Fertigen Sie sich ein juristisches „Law-Persuit-Quiz“ Motivieren Sie sich ganz persönlich für das „Unternehmen 1. Semester“

Regel 3: Klausurengerechtes juristisches Lernen Juristisches Wissen bewährt sich immer erst am Fall in der Klausur. Direktes Wissen wird nie abgefragt, immer nur indirekt über Fälle. Enge Bindung ans Gesetz setzt Gesetzeskunde voraus Neben Gesetzeswissen gilt es, das Methodenwissen aufzubauen: Gutachten und Subsumtion und Auslegung Jura ist eine Entscheidungswissenschaft und wird erprobt am zu entscheidenden Fall Alle Klausurenfälle sind normgeleitet, deshalb steht am Anfang immer (!) eine Antwortnorm: Anspruchsgrundlage oder Straftatbestand Im „BGB“ und „StGB“ muss man sich bald zu Hause fühlen Gesetzesketten an den Gesetzestext schreiben, den man dann allerdings so nicht in Klausuren verwendet (sonst: Täuschungsversuch) Gutachten-, Auslegungs-, Argumentations-, Sprachstilkenntnis Definitionsbeherrschung Juristischer Klausuren-Wortschatz Problemschatzkiste (Ordner) anlegen für Fälle, die nur mit dem Gesetz nicht so einfach zu lösen sind.

Stressfreies Jurastudium ist ein Hirngespinst! Lernen ist bei aller Freude immer auch anstrengend. Die Kunst Ihres Lernens muss darin bestehen, die Lernanstrengung nicht in einen solchen Lernstress ausarten zu lassen, der lähmt und die Motivation vernichtet.

Lernen bedeutet nichts anderes als zu bestimmten festgelegten Zeiten bestimmte Wissensgebiete zu erarbeiten, das juristische Wissen durch Wiederholung und Falltraining zu festigen, zu üben, sich selbst zu überprüfen und … besser zu werden (Feed-back-Schleife). Und zwar unabhängig von der eigenen Befindlichkeit, unabhängig davon, wie man „gerade drauf ist“. Es bedeutet ganz schlicht, das „Notwendige“ zu einer bestimmten Zeit sachgerecht, verantwortungsvoll, gut und aufmerksam zu tun. Die „Not“ ist Ihr juristischer Stoff, das „Not-Wendige“ dieses Lernen! Wenn Sie Ihr Juragebiet immer besser beherrschen – und das wird nun einmal nur durch „Lernen“ gehen – macht es Ihnen auch bald Spaß. Das Lernen in der Juristerei wird dann von Ihnen nicht mehr als harte Last empfunden, die verlangt, sich selbst Gewalt anzutun, sondern mehr und mehr als Lust. Wichtig ist, dass Sie Zutrauen zu Ihren eigenen Fähigkeiten, Ihrer Motivation, Ihrem individuellen Lernen, zu Fleiß, Disziplin und Ausdauer finden. Wichtig ist auch, die juristische Welt nicht als Bedrohung, sondern als Stätte des Aufbruchs und der Erfolgserlebnisse zu begreifen.

Niemand kann Ihnen die ureigene Entscheidung zum Lernen abnehmen! Sie tragen für diesen originären Prozess des Lernens in folgenden drei Phasen die alleinige Verantwortung:

Für die Aneignungsphase: Das ist die Begegnung mit Jura. – Also: der Erwerb von juristischem Wissen, das Neulernen (Was muss von Jura wie strukturiert ins Gedächtnis?). Für die Behaltensphase: Das ist das Speichern des juristisch Erlernten. – Also: das Bewahren, das Aufheben, das Nichtvergessen (Wie kommt Jura ins Gedächtnis? Wie bleibt Jura im Gedächtnis?). Für die spätere Reproduktionsphase: Das ist das Offenkundigmachen des juristisch Gelernten – Also: die Lernpotentiale bei gegebenem Anlass – z.B. in der Klausur – einsetzen zu können (Wie kommt Jura abrufbereit vom Gedächtnis zum Fall?).

Der Mehrwert dieses Lernprozesses ist ein Mehrwert an juristischem Wissen und Können. Der entscheidende Punkt für Sie ist, diese Phasen für sich zu optimieren. Sie müssen den Mut haben, in der juristischen Lern-Welt sehr schnell zu sich selbst zu finden – durch Ihre eigene persönliche Lern-„Erfahrung“, durch Ihr individuelles bewusstes „Erfahren“ der Lernwege zu einem eigenen „juristischen Menschen“ zu werden. Diese eigene Lernerfahrung machen Sie am Besten, wenn Sie beim Lernen etwas tun. Am meisten lernt man beim Selbermachen und durch Aufrichtigkeit gegen sich selbst. Heraus aus der juristischen Passivität – hin zu noch mehr Aktivität! Sich Lern-Aufgaben zu stellen und Lern-Tätigkeiten zu suchen, gelingt allerdings nicht jedem: ● Dem Ersten fehlt es an Kraft, sich gegen die süße Versuchung der Trägheit anzustemmen. ● Dem Zweiten gebricht es an der Gelegenheit, die richtigen professionalen und literarischen Lernmedien zu finden. ● Dem Dritten mangelt es ganz einfach an Interesse und Phantasie, wie sie für ein richtiges Lernen von Nöten sind.

Also: Was ist zu tun? Tun Sie etwas! Dabei genügt es nicht, irgendetwas zu tun. Bloßer Aktionismus bringt noch nichts. Sie müssen vielmehr das Richtige tun beim Lernen. Und was ist das Richtige? Lerntechniken zum effektiven Jurastudieren muss man sich selbst aneignen, dafür gibt es keine Kurse, aber Lerntipps