Herausgabeanspruch

Aus Jura Base Camp
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Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache gem. § 985 BGB verlangen, soweit dem Besitzer kein Recht zum Besitz gem. § 986 BGB (schuldrechtlicher Anspruch) zusteht. (Anspruchsgrundlage Schemata für die Klausuren)