Motivation

Aus Jura Base Camp
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Ihre gesamte Motivation als Summe aller Ihrer Motive können Sie selbst steuern, indem Sie Ihre bestehenden positiven Motive verstärken, Ihren alten neue Motive hinzufügen, Ihre entgegengesetzt wirkenden negative Motive abbauen.

Motiv kommt aus dem Lateinischen und bezeichnet den Beweggrund, aus dem heraus ein Mensch zu einer Handlung veranlasst wird. Ihre „Motive“ sind der Motor Ihres juristischen Studiums, die „Motivation“ ist die Summe Ihrer Antriebskräfte. Wenn nun das Motiv der „Beweggrund“ des Handelns ist, dann ist es einleuchtend, dass man nach dem „Grund der Bewegung“ mit „Warum“ fragen muss: Denn die „Warum-Frage“ ist immer die eigentliche Frage nach dem Grund; warum man etwas tut. Sie müssen sich fragen: „Warum will ich eigentlich die juristische Ausbildung betreiben?“ – „Warum will ich das machen und wozu?“ Der allererste Schritt zu Ihrem erfolgreichen Studium führt zu Ihrer Selbstmotivation für Jura und Ihrer Freude an Jura und damit zu Ihrer Freude am Lernen von Jura. Die Selbstmotivation zu aktivieren, zeugt von einem hohen Maß an emotionaler Intelligenz. Wer weiß, was er wie warum tut, gewinnt Sicherheit.

Mit Ihrer juristischen Ausbildung ist es wie mit einem Projekt, dessen Manager Sie sind. Das Projekt heißt „Mein juristisches Studium“. Die wichtigste Arbeit haben Sie, wie bei jedem Projekt, zu Beginn zu leisten, nämlich den richtigen Einstieg zu einem effektiven und organisierten Jurastudium zu finden, Ihr Studium strategisch zu planen und … die richtige Motivation zu wecken, damit Sie wollen, was Sie sollen: Mit Freude und Erfolg Jura zu studieren. Es wird sich zwar nie ganz verhindern lassen, dass im Laufe des Studiums immer mal wieder leichte Aversionen gegen die Erkenntnismethoden der juristischen Wissenschaft, ihre Rationalität und Abstraktion, ihren Reduktionismus und gestelzten Stil, ihre Methodik, ihre Pedanterie und ihre Schwerverständlichkeit auftauchen. Auch wird sich nicht ganz verhindern lassen, dass sich irgendwann stumme Ängste vor unverstandenen Ergüssen aus den Vorlesungen und Lehrbüchern breit machen, vor jener manchmal als unüberschaubar erscheinenden Flut von gesagten und gelesenen juristischen Dingen, vor dem Auftauchen all jener Aussagen, die dunkel und zwielichtig sind und im Nachfassen auch bleiben. Stumme Ängste vor allem davor, was es im Anfang der juristischen Ausbildung da Neues, Plötzliches, scheinbar Ordnungsloses und undurchschaubar Komplexes gibt, stumme Ängste vor jenem großen und unaufhörlichen Hintergrund-Rauschen der Paragraphen. Gegen diese Aversionen und stummen Ängste des Anfangs muss man aber zu Beginn seine Motivation und schon bald sein juristisches Können setzen! Die Motivation kann von zwei Seiten erfolgen: von außen durch den Dozenten und von innen durch sich selbst. Während man auf die Motivation von außen nicht allzu sehr vertrauen sollte, sollte man umso mehr auf die von innen bauen. Die Selbstmotivation gewinnt als Treibstoff für den Jurastart und gegen die Unlust für einen erfolgreichen Anfang besonderes Interesse. Gerade sie ist eine starke Verbündete im Anfang des juristischen Studiums zur Ankurbelung der Lust für Jura und zur Überwindung der Angst vor der Juristerei.

Machen Sie sich also möglichst schnell auf die Suche nach Ihren Motiven, befragen Sie sich selbst nach dem Warum Ihres Studienwunsches! Es gibt zwei unterschiedliche grundlegende Motivbündel zum Studium:

die Motive von innen her (intrinsische), aus eigenem Antrieb durch Interesse an der Sache, selbstbelohnende und

die von außen gesetzten (extrinsische) Motive, fremdbelohnende, z.B. die Angst vor dem Examen.

Beim Strafrecht schieben Sie wahrscheinlich schon bald starke Anreize von innen, nämlich das durch diese spannende Materie selbst bedingte Interesse über Ihre Lernanstrengungen und Schwierigkeiten beim Lernen hinweg: das allgemeine Interesse an „Mord und Totschlag“, die Verbindung zu Ihrer Liebe zu Krimis und zu Ihren eigenen Beobachtungen in Strafprozessen, die unmittelbare Umsetzung des Gelernten auf aktuelle Zeitungsberichte über laufende Strafverfahren und Straftaten, das Wiedererkennen der Lerninhalte in Kriminalreihen des Fernsehens, die Möglichkeit der Diskussion über Teilgebiete auch mit Nichtjuristen. Solche Motive von innen sind uns gerade in der Juristerei häufig gar nicht bewusst, wir bemerken nur, dass wir etwas „ganz von selbst tun“, dass uns das damit verbundene Lernen angenehm scheint und dass wir belohnt werden durch das Verstehen von bisher unverstandenen Vorgängen. Man muss sich selbst nicht nach dem „Warum“ seiner Begeisterung für das Strafrecht fragen. Sie ist einfach da! Der Nachteil dieser intrinsischen Motive ist allerdings, dass man nicht beschließen kann: „Ab jetzt interessiert mich BGB wahnsinnig!“ Man kann sie nur sehr schwer beeinflussen. Sie sind auch unbeständig, flüchtig, man kann sich nicht langfristig auf sie verlassen. Das ist aber auch eine Chance für den Wechsel.

Kann man diese Motive auf das wenig geliebte BGB übertragen? Scheinbar nicht! Es scheint nun einmal „anerkanntermaßen“ niemanden besonders zu interessieren, wie ein Vertrag zustande kommt, wie man eine Anfechtung durchführt, wie eine Aufrechnung klappt. Es scheint aber nur so! Bald werden Sie Ihrer Großmutter anlässlich eines Brötchenkaufs das Abstraktionsprinzip und die Anzahl der vorzunehmenden drei Rechtsgeschäfte mit ihren sechs Willenserklärungen erklären können. Sie werden die Diskussion auf die Frage: „Was passiert eigentlich mit eurem Vermögen bei der gesetzlichen Erbfolge, was bei der gewillkürten?“ bringen können. Zugegeben: Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und die Bereicherungsansprüche werden kaum jemanden hinter dem Ofen hervorlocken, aber eine arglistige Täuschung beim Autokauf, ein Irrtum über die Eigenschaften einer Einbauküche, die Konstruktion eines „geleasten“ Wagens oder die Finanzierung eines Häuschens oder einer Eigentumswohnung mittels eines Darlehns, das durch Grundpfandrechte gesichert ist? – Grundbuch – in welcher Buchhandlung gibt’s das? Eine Sicherungsübereignung – was ist das eigentlich? „Bürgen ist erwürgen?“ – warum diese Volksweisheit? „Augen auf beim Kauf“ – warum? Ein Vertrag ist auch ohne Form wirksam? Eheschließung ist der weittragendste und gefährlichste Vertrag überhaupt – wieso? Warum dann keine notarielle Beurkundung, warum nur Standesamt? Scheidung und ihre rechtlichen Folgen? Warum hier Richter und nicht auch nur Standesamt? Ehevertrag: Aha! „Vertrag“ kommt von „vertragen“? Testament ohne Notar, das geht? Üben Sie sich in der Fähigkeit, Vorlesungs- und Lehrbuchwissen mit dem „Leben draußen“ zu verknüpfen! Überall wird geheiratet und sich geschieden, gekauft und gemietet, geleast, gebürgt, angefochten und erfüllt, geerbt, vererbt und verpfändet. Und das alles soll keinen interessieren? Ein plötzliches Interesse oder Spaß von innen kann man zwar nicht herbeizaubern, aber durch Willensanstrengung und Ideen anregen! Stattdessen verschleißen viele Studenten einen Großteil ihrer Energie im Kampf gegen ihre Motive. Denn ein wichtiges Motiv kommt bei vielen noch hinzu, allerdings in entgegengesetzter Richtung: Ihre Abneigung gegen BGB! Solche Motivkonflikte sorgen für recht unangenehme Emotionen: Frust! (Motivationstipps)