Delikte, bei denen ein bestimmtes Tun mit Strafe bedroht ist. Den Gegensatz bilden die Unterlassungsdelikte. (➞ Deliktsarten des StGB ➞ Unter-lassungsdeliktslehre)
Delikte, bei denen ein bestimmtes Tun mit Strafe bedroht ist. Den Gegensatz bilden die Unterlassungsdelikte. (➞ Deliktsarten des StGB ➞ Unter-lassungsdeliktslehre)