ist gem. § 855 BGB kraft juristischer ➞ Fiktion eine Person, welche zwar die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, dies aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem anderen tut (z.B. Ladenangestellter).
ist gem. § 855 BGB kraft juristischer ➞ Fiktion eine Person, welche zwar die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, dies aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem anderen tut (z.B. Ladenangestellter).