Das Briefgeheimnis nach Art. 10 GG schützt die Vertraulichkeit der brieflichen Kommunikation vor staatlicher Kenntnisnahme. Briefe sind individuelle schriftliche Mitteilungen zwischen Personen, die nicht notwendig verschlossen sein müssen. Daher fallen auch Postkarten in den Schutzbereich des Briefgeheimnisses. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung werden auch e-mails dazugerechnet. Gegenstand des Schutzes ist vor allem der Inhalt des Briefes; geschützt sind aber auch die Daten von Absender und Empfänger. (➞ Grundrechte ➞ Grundgesetz)