hat eine doppelte Bedeutung:
- Zeitlich bedeutet sie das Fortbestehen des ➞ Angebots eines Vertrages zum Zeitpunkt der ➞ Annahme, § 146 ff. BGB; (➞ Erlöschen eines Angebots)
- Inhaltlich bedeutet sie, dass sich das Angebot und die ➞ Annahme auf dieselben ➞ Essentialia negotii beziehen, § 150 Abs. 2 BGB. (➞ Vertrag)