ist das Erschließen neuen theoretischen und empirischen juristischen Wissens, das Vergleichen mit altem und benachbartem juristischen Wissen und die kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung.
ist das Erschließen neuen theoretischen und empirischen juristischen Wissens, das Vergleichen mit altem und benachbartem juristischen Wissen und die kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung.