Tatbestandsmerkmal des ➞ Notstandes, bei dem sich zwei Rechtsgüter unterschiedlicher Qualität gegenüberstehen müssen. Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen überwiegt das geschützte ➞ Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut wesentlich.
Tatbestandsmerkmal des ➞ Notstandes, bei dem sich zwei Rechtsgüter unterschiedlicher Qualität gegenüberstehen müssen. Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen überwiegt das geschützte ➞ Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut wesentlich.