schützt einen Dritten, der nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aus dem äußeren Anschein oder der Duldung auf eine Bevollmächtigung schließen kann. (➞ Stellvertretung)
schützt einen Dritten, der nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte aus dem äußeren Anschein oder der Duldung auf eine Bevollmächtigung schließen kann. (➞ Stellvertretung)