ist eine meist recht spannende Geschichte. Es ist ein Lebensausschnitt, bestehend aus Tatsachen, der einer juristischen Klärung bedarf. Ohne „Sachverhalt“, ohne „Fall“, gäbe es überhaupt kein Recht! Was braucht ein Sachverhalt? Ein Sachverhalt braucht eine Geschichte, im Regelfall mindestens zwei Personen, von denen die eine ein Rechtsgut der anderen (oder der Allgemeinheit) verletzt hat (StGB) oder die sich um ein Gut streiten (BGB), und jeweils ein Gesetz, mit dem die Zwei entweder den Streit um das Gut lösen können (BGB) oder das die Verletzung des Rechtsgutes mit Strafe bedroht (StGB).
Beispiel: Max verprügelt Moritz aus Eifersucht und schlägt ihm dabei das Nasenbein ein.
- Dieses Beispiel ist ein Lebensausschnitt zweier Menschen, Max und Moritz. Tatsachen sind hier „Verprügeln“ und „Einschlagen“.
- Dieser Ausschnitt wird zum juristischen Sachverhalt, wenn er einer juristischen Klärung (Lösung) bedarf.
- · Er mutiert zum strafrechtlichen Sachverhalt, wenn er einer strafrechtlichen Lösung bedarf. Wenn man etwa fragt: „Hat Max sich strafbar gemacht?“
- · Er mutiert zum zivilrechtlichen Sachverhalt, wenn er einer bürgerlich-rechtlichen Klärung bedarf. Wenn man etwa fragt: „Kann Moritz von Max Schadenersatz verlangen?“
- Dieser juristische „Sachverhalt“ wechselt seine Bezeichnung erneut, wenn er von einem Studenten in ➞ Klausur oder ➞ Hausarbeit bearbeitet werden muss. Das Chamäleon heißt jetzt schlicht: „Der FALL“!