ist ein notwendiger Bestandteil der ➞ Schuld, § 20 StGB. Sie fehlt, wenn der Täter trotz Einsichtsfähigkeit in das Unrecht unfähig ist, sich von dieser Einsicht leiten zu lassen (Triebtäter).
ist ein notwendiger Bestandteil der ➞ Schuld, § 20 StGB. Sie fehlt, wenn der Täter trotz Einsichtsfähigkeit in das Unrecht unfähig ist, sich von dieser Einsicht leiten zu lassen (Triebtäter).