sind Zustände, Verhältnisse oder Geschehnisse der Gegenwart oder Vergangenheit, nicht aber bloße Werturteile, reklamehafte Anpreisungen oder reine Zukunftsprognosen. Relevant für § 263 StGB. (➞ Täuschung i.S.d. StGB)
sind Zustände, Verhältnisse oder Geschehnisse der Gegenwart oder Vergangenheit, nicht aber bloße Werturteile, reklamehafte Anpreisungen oder reine Zukunftsprognosen. Relevant für § 263 StGB. (➞ Täuschung i.S.d. StGB)