ist, wer die Tat nur als fremde will, Täter ist, wer die Tat als eigene will. Er ist in § 28 Abs. 1 StGB legal definiert als → Anstifter und → Gehilfe.

Abgrenzungsformel: Teilnehmer sagt „Das ist deine Tat!“; Täter sagt „Das ist meine Tat!“ Abgrenzungskriterien sind: