ist die Begleichung einer Forderung durch Geld. Rechtsfolge ist gem. § 362 Abs. 1 BGB, dass die Forderung erlischt, wenn der richtige Schuldner an den richtigen Gläubiger die Geldleistung vollständig bewirkt hat. (➞ Erlöschen)
ist die Begleichung einer Forderung durch Geld. Rechtsfolge ist gem. § 362 Abs. 1 BGB, dass die Forderung erlischt, wenn der richtige Schuldner an den richtigen Gläubiger die Geldleistung vollständig bewirkt hat. (➞ Erlöschen)