EntdeckeJura

Abhandenkommen

Abhandenkommen bedeutet den Verlust des unmittelbaren ➞ Besitzes ohne den Willen des Besitzers. Ein unfreiwilliger Besitzverlust schließt einen gutgläubigen Eigentümererwerb gem. §§ 932 ff BGB wegen § 935 BGB aus.

Verified by MonsterInsights