Der Täter denkt den tatbestandlichen Erfolg als notwendige Folge seines Handelns, und es kommt ihm auf den tatbestandlichen Erfolg als Endziel an. (➞ Schuldformen ➞ Zueignungsabsicht ➞ Bereicherungsabsicht)
Der Täter denkt den tatbestandlichen Erfolg als notwendige Folge seines Handelns, und es kommt ihm auf den tatbestandlichen Erfolg als Endziel an. (➞ Schuldformen ➞ Zueignungsabsicht ➞ Bereicherungsabsicht)