Es handelt sich dabei um den tradierten Deliktsaufbau aus ➞ Tatbestand, ➞ Rechtswidrigkeit und ➞ Schuld. Sie wird als Gegensatz zu den besonderen Erscheinungsformen der Straftat: ➞ Versuch, ➞ Irrtum, ➞ Unterlassen sowie ➞ Täterschaft und Teilnahme verstanden. (➞ Strukturaufbau einer Straftat)