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Äquivalenztheorie

(lat.: aequus, d.h. gleich, valere, d.h. wert sein)  Diese Bedingungstheorie hebt darauf ab, ob die Handlung des Täters eine Bedingung für einen Erfolg ist, wobei verschiedene Bedingungen gleichwertig, d.h. äquivalent sind. ( Kausalität im StGB)

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