ist die Person, welche die tatsächliche Sachherrschaftsgewalt aufgrund eines Sachherrschaftswillens ausübt, § 854 Abs. 1 BGB. (➞ Besitz)
ist die Person, welche die tatsächliche Sachherrschaftsgewalt aufgrund eines Sachherrschaftswillens ausübt, § 854 Abs. 1 BGB. (➞ Besitz)