(lat.: direkter Vorsatz) Der Täter willigt in den straftatbestandlichen Erfolg ein und denkt sich den straftatbestandlichen Erfolg als notwendige Folge seines Handelns. (➞ Schuldformen)
(lat.: direkter Vorsatz) Der Täter willigt in den straftatbestandlichen Erfolg ein und denkt sich den straftatbestandlichen Erfolg als notwendige Folge seines Handelns. (➞ Schuldformen)