(lat.: möglicher Vorsatz) Der Täter nimmt den straftatbestandlichen Erfolg billigend in Kauf und hält den straftatbestandlichen Erfolg für möglich. (➞ Schuldformen)
(lat.: möglicher Vorsatz) Der Täter nimmt den straftatbestandlichen Erfolg billigend in Kauf und hält den straftatbestandlichen Erfolg für möglich. (➞ Schuldformen)